Ein Vorgründungscoaching ist auch dann gut, wenn Sie eine Existenzgründungsidee haben bzw.
planen, die
Nachfolge in einem Betrieb anzutreten, Sie persönlich jedoch unschlüssig und unsicher darüber sind, ob die
Selbstständigkeit als Mensch der goldene Wege ist bzw. wie er das für Sie werden kann!
Videoinformation zum Vorgründungs- und Nachfolgecoaching mit staatlicher Förderung:
können durch eine
professionelle personzentrierte Begleitung im
Laufe eines
Vorgründungs- und Nachfolgecoaching
ins Lot und auf den richtigen Weg gebracht werden.
Bei einem für Sie kostenfreien und unverbindlichen Gespräch können Sie weitere Details
erfahren.
Wichtig für Sie: Das Ergebnis des Coachings ist offen. Das bedeutet, nur
weil Sie die Beratung in Anspruch genommen haben,
sind Sie noch nicht verpflichtet zu gründen und sich selbstständig zu machen!
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir:
Tel.: 09871 706460
Fax: 09871 705005
E-Mail: h.heim at 1a-verkaeufer-coach.de oder
hier Ihre
Nachricht eingeben.
Vita Unternehmensberater
>>>
Coaching nach erfolgter
Gründung >>>
Erklärendes Zitat des Gesetzgebers:
"Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und
nachhaltigen Sicherung von EXISTENZGRÜNDUNGEN und UNTERNEHMENSÜBERNAHMEN.
Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern sowie Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern eine
Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den
Markt zu starten..."
"...Gefördert werden Coachingmaßnahmen von Gründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
(Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler,
sonstige Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) sowie im Bereich der Freien Berufe, sofern
ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist..."
Maßnahmen im Coaching beinhalten wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen,
genauso wie die Hilfe des Coach als professioneller Sparringpartner, der zusätzlich die persönliche
Eignung des Gründers auf den Prüfstand stellt bzw. hilft Unsicherheiten, zum Beispiel im Bezug auf
die neue Rolle, zu klären.
Wichtig: Die Existenzgründung im Haupterwerb darf noch nicht erfolgt sein
bzw. das Gewerbe darf
noch nicht im Handelsregister eingetragen sein. Die Ausübung einer Tätigkeit im
Nebenerwerb
ist förderunschädlich.